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Ab Mittwoch den 24.11.2021, tritt bei uns die 2G-Regel in Kraft. Für euch bedeutet dass, das wir nur Mitglieder mit Impf- oder Genesenennachweis empfangen dürfen. Eine Ausnahme gibt es für unsere Kleinen (Kinder bis zum 12ten Lebensjahr brauchen keinen Nachweis, bei Kindern und Jugendlichen bis zum 17ten Lebensjahr, gilt die 3G Regel). Weitere Ausnahmen sind die Teilnehmer unserer Rehasportkurse, sowie unserer Physiotherapiepraxis, auch hier gilt die 3G-Regel.