Ab sofort gilt in Rheinland-Pfalz die 2G-Plus-Regel. D.h. um Zutritt zu erlangen, müssen alle erwachsenen Personen ab 18 Jahren, die einen gültigen Impfnachweis oder ein gültiges Genesenenzertifikat vorweisen können, zusätzlich ein aktuelles negatives Testzertifikat vorlegen. Ganz aktuell hat die