Neuigkeiten

2G-Plus

Ab sofort gilt in Rheinland-Pfalz die 2G-Plus-Regel. D.h. um Zutritt zu erlangen, müssen alle erwachsenen Personen ab 18 Jahren, die einen gültigen Impfnachweis oder ein gültiges Genesenenzertifikat vorweisen können, zusätzlich ein aktuelles negatives Testzertifikat vorlegen. Ganz aktuell hat die Landesregierung noch entschieden, dass Personen, die bereits mit einer "Auffrischungs- oder Booster-Impfung" geimpft sind, sich nicht testen lassen müssen, wenn Sie ein Auffrischungs-Impfzertifikat vorweisen können. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gilt die 3G-Regel. Diese gilt bei uns auch in der Krankengymnastik und beim Rehasport. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben wir einen weiteren Testbereich für unsere Mitglieder installiert. Ihr könnt natürlich auch ein 24Stunden gültiges Testzertifikat oder einen Selbsttest mitbringen, den ihr dann bei uns vor Ort unter Aufsicht durchführen könnt.